Fluggastrechte
Eine Studie ergab, dass 85 % der EU-Passagiere und 92 % der US-Passagiere ihre Rechte im Flugverkehr nicht kennen. Das Personal der Fluggesellschaften teilt diese Rechte aus offensichtlichen Gründen ebenfalls nicht ordnungsgemäß mit. Die Fluggastrechte gelten in verschiedenen Situationen unterschiedlich, z. B. in Bezug auf die genutzte Fluggesellschaft oder auf die Gesetze zum Schutz der Passagiere im Abflug- oder im Reiseland. Wenn es auf den ersten Blick kompliziert aussieht, möchten wir diesen Leitfaden so einfach wie möglich gestalten und Ihnen zeigen, wie Sie in Fällen von Flugverspätungen, Flugannullierungen, Nichtbeförderung (Flug überbucht), Gepäckproblemen oder verpassten Anschlüssen schnell eine Entschädigung verlangen können.
Um nicht allzu technisch zu werden, gibt es allgemein verschiedene Vorschriften zum Schutz der Fluggastrechte. Zu den wichtigsten gehören die EU-Gesetzgebung EG 261, verschiedene US-Gesetze, das brasilianische ANAC 400 und die Montreal Convention. Bestimmte Verordnungen können sich als vorteilhafter erweisen als andere.
Die EG 261/2004 ist eine Verordnung innerhalb der EU, die Fluggastrechte festlegt und Fluggesellschaften zur Rechenschaft zieht, wenn der Flugverkehr eine unerwartete Wendung nimmt. Alle Passagiere, die von einem europäischen Flughafen abfliegen, fallen unter die EG 261. In einigen Fällen können auch Passagiere, die von anderen globalen Zielen nach Europa fliegen, unter dieses EU-Recht fallen.
Welche Entschädigungen können geltend gemacht werden
Die Entschädigung, die in Anspruch genommen werden kann, hängt von verschiedenen Situationen ab, z. B. Flugverspätung (mehr als 3 Stunden), Flugstornierung oder Nichtbeförderung. Nachstehend finden Sie eine Tabelle, mit der Sie die Höhe der möglichen Entschädigung in verschiedenen Situationen schnell in der Vorschau anzeigen können.
Entfernung | Weniger als 3 Stunden | 3–4 Stunden | Mehr als 4 Stunden | Nie angekommen |
Alle Flüge 1.500 km oder weniger | ❌ € – | ✅ €250 | ✅ €250 | ✅ €250 |
Flüge innerhalb der EU über 1.500 km | ❌ € – | ✅ €400 | ✅ €400 | ✅ €400 |
Flüge außerhalb der EU zwischen 1.500 km und 3.500 km | ❌ € – | ✅ €400 | ✅ €400 | ✅ €400 |
Flüge außerhalb der EU über 3.500 km | ❌ € – | ✅ €300 | ✅ €600 | ✅ €600 |
Für Passagiere, die zu oder von europäischen Destinationen reisen, deren Flüge verspätet oder annulliert wurden, haben wir die folgende Tabelle erstellt, um Ihnen zu helfen, zu verstehen, in welchen Situationen Sie von den EU-Vorschriften erfasst werden:
Flugplan | EU-Luftfahrtunternehmen | Nicht-EU-Luftfahrtunternehmen |
Von innerhalb der EU nach außerhalb der EU | ✅ Abgedeckt | ✅ Abgedeckt |
Von außerhalb der EU nach innerhalb der EU | ✅ Abgedeckt | ✅ Abgedeckt |
Von außerhalb der EU nach außerhalb der EU | ✅ Abgedeckt | ❌ Nicht abgedeckt |
Von außerhalb der EU nach außerhalb der EU | ❌ Nicht abgedeckt | ❌ Nicht abgedeckt |
Wenn Sie einen Anschlussflug verpasst haben aufgrund einer Verspätung oder Annullierung, sollten Sie wissen, dass Sie berechtigt sind, auf einen anderen Flug zu bestehen, der Sie zum Ziel bringt. Möglicherweise ist auch eine weitere Entschädigung verfügbar. Die folgende Tabelle zeigt die Fälle, in denen Sie in solchen Fällen durch die EU-Vorschriften geschützt sind:
Flugplan | EU-Luftfahrtunternehmen | Nicht-EU-Luftfahrtunternehmen |
Von innerhalb der EU zu innerhalb der EU | ✅ Abgedeckt | ✅ Abgedeckt |
Von innerhalb der EU zu innerhalb der EU | ✅ Abgedeckt | ✅ Abgedeckt |
Von außerhalb der EU nach innerhalb der EU | ✅ Abgedeckt | Nein – es sei denn, Ihre Reise hat ihren Ursprung in der EU |
Von außerhalb der EU nach innerhalb der EU | Nein – es sei denn, Ihre Reise hat ihren Ursprung in der EU | Nein – es sei denn, Ihre Reise hat ihren Ursprung in der EU |
Es gibt auch Fälle, in denen die Fluggesellschaften keine Entschädigung zahlen müssen. In der EG 261 heißt es unter anderem: Streiks des Flughafenpersonals oder der Flugsicherung, politische Unruhen, schlechter werdendes Wetter, Sicherheitsrisiken. Dies sind außergewöhnliche Umstände, unter denen Fluggesellschaften an ihrer Stelle geschützt sind; wenn eine Fluggesellschaft beispielsweise bei schlechtem Wetter Flugverspätungen hat oder ihre Flüge gestrichen hat, während andere Fluggesellschaften dies aufgrund besserer Planung nicht tun, können Sie dennoch Anspruch auf Entschädigung haben.
Wie lange müssen Sie eine Entschädigung beantragen?
Das Recht, bei Flugverspätungen, Annullierungen oder Nichtbeförderung eine Entschädigung zu beantragen, erlischt früher oder später. Die Frist für die Einreichung eines solchen Anspruchs hängt von dem Land ab, in dem die Fluggesellschaft ihren Sitz hat, da dies die Zuständigkeit des Gerichts in solchen Angelegenheiten ist. In der folgenden Tabelle finden Sie eine Kurzanleitung zu zeitlichen Befristungen. Normalerweise dauert es bis zu 3 Jahre, mit Ausnahme von Malta, wo es keine zeitliche Befristung für die Beantragung einer Entschädigung gibt.
Land | Befristung |
Belgien | 1 Jahr |
Bulgarien | 5 Jahre |
Dänemark | 3 Jahre |
Estland | 3 Jahre |
Finnland | 3 Jahre |
Frankreich | 5 Jahre |
Griechenland | 5 Jahre |
Großbritannien | 6 Jahre |
Island | 2 Jahre |
Irland | 6 Jahre |
Italien | 26 Monate |
Kroatien | 3 Jahre |
Lettland | 10 years |
Litauen | 10 Jahre |
Luxembourg | 10 Jahre |
Malta | Keine Befristung |
Niederlande | 2 Jahre |
Norwegen | 3 Jahre |
Österreich | 3 Jahre |
Polen | 1 Jahr |
Portugal | 3 Jahre |
Rumänien | 3 Jahre |
Schweden | 3 Jahre |
Schweiz | 2 Jahre |
Slowakei | 2 Jahre |
Slowenien | 2 Jahre |
Spanien | 5 Jahre |
Tschechische | 3 Jahre |
Ungarn | 5 Jahre |
Zypern | 6 Jahre |
Bei Gepäckproblemen wie Verlust oder Verspätung beträgt die Frist für die Erledigung eines Anspruchs 7 Tage. Denken Sie daran, Ihre Bordkarte und Ihren aufgegebenen Gepäckschein aufzubewahren. Wenn Sie über eine Kreditkarte verfügen, die mit einer Reiseversicherung ausgestattet ist, können Sie möglicherweise eine Entschädigung bei Ihrem Bankaussteller beantragen.
So fordern Sie Ihre Entschädigung an
Da wir Sie durch Ihre Rechte als Fluggast geführt haben, haben Sie ein besseres Verständnis für die Situationen, in denen ein Anspruch mit einer Fluggesellschaft erfüllt werden kann, um eine Entschädigung zu erhalten, wenn Ihr Flug verspätet, annulliert oder Ihnen das Einsteigen verweigert wurde.
Es gibt zwei Möglichkeiten, einen Anspruch geltend zu machen: Machen Sie dies direkt selbst oder wenden Sie sich an eine auf solche Fälle spezialisierte Agentur. Letzteres ist der einfachste Ansatz, da Sie einen komplexen Prozess mit rechtlichen Konsequenzen durchlaufen können, wenn Sie direkt von sich aus eine Entschädigung fordern.
Die Inanspruchnahme einer auf solche Fälle spezialisierten Agentur ist von Vorteil, da Sie ihnen nichts bezahlen müssen, falls sie Ihre Entschädigung nicht erhalten. Sie werden grundsätzlich nach Erfolgsquoten bezahlt, wobei eine Provision zwischen 25 % und 50 % auf den Gesamtbetrag erhoben wird (bis zu 50 %, wenn der Fall legal ist und das Gericht erreicht). Darüber hinaus haben diese Agenturen ein spezialisiertes Team, das solche Anfragen und Gerichtsverfahren in Ihrem Namen bearbeitet: Sie erhalten einfach die erforderlichen Informationen von Ihnen und erledigen den Rest des Prozesses an Ihrer Stelle.
Gehen Sie wie folgt vor, um Ihre Entschädigung im Falle einer Flugverspätung oder Stornierung geltend zu machen:
- Visit Besuchen Sie die Entschädigungsseite
- Geben Sie Ihre Flugdaten ein
- Eine Schätzung für Ihre mögliche Entschädigung wird generiert
- Senden Sie Ihre Entschädigungsanfrage
- Warten Sie, bis Ihr Geld eingegangen ist (aufgrund komplexer Verfahren kann es mehrere Monate dauern)
Diese Agentur hat über 16 Millionen Passagierforderungen bearbeitet und Ihre Erfahrung während des gesamten Prozesses ist risikofrei und ohne Ärger oder Stress.